Unter Halbnachtbetrieb versteht man, die Abschaltung von Straßenbeleuchtung zu verkehrsschwachen Zeiten. Um entsprechend Energie zu sparen wird hier die Lampenleistung bei Leuchten, die mit nur einer Lampe bestückt sind, verringert –zum Beispiel von 80 auf 50 Watt (Leistungsreduzierung). Ein Abschalten von einlampigen Leuchten ist nicht erlaubt. Ein Abschalten für den halbnachtbetrieb ist nur bei zweilampiger oder mehreren Lampen gestattet, eine Leuchte bleibt immer eingeschaltet.