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Explosionsgeschützte Leuchten / Ex-Leuchten

Der Einsatzort von Explosionsgeschützten Leuchten oder Ex-Leuchten ist meist in Arbeits- und Lagerräumen mit explosionsfähigen Gasen, Nebel, Dämpfen oder Stäuben. Sie weisen mindestens die Schutzart IP5X auf und verfügen über eine hohe Bruchsicherheit der (schlagzähen) Leuchtenabdeckung. Die Normen DIN EN 50281, DIN EN 60079 und VDE 0165 teilen die Arbeitsbereiche nach dem Grad der Explosionsgefahr in verschiedene Zonen, für die es jeweils speziell konstruierte Leuchten gibt. Für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel gelten die Zonen 0 (ständig und langzeitig gefährlich), 1 (gelegentlich gefährlich), 2 (kurzzeitig gefährlich), für brennbare Stäube die Zonen 20 (langzeitig oder häufig gefährlich) sowie 21 und 22 (kurzzeitig gefährlich durch gelegentliches Aufwirbeln).