Die seit Dezember 1996 in Deutschland geltende Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) enthält die Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften für die Arbeit an Computern und Bildschirmen. Sie ist die nationale Umsetzung der EU-Bildschirmrichtlinie. Die Anforderungen an die Beleuchtung eines Bildschirmarbeitsplatzes sind im Anhang in den Abschnitten 15 und 16 formuliert:
- Abschnitt 15:
„Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.“
- Abschnitt 16:
„Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt.“