Entsorgung von Leuchtmitteln
In der Vergangenheit wurden alte oder defekte Leuchtmittel einfach über den Hausmüll entsorgt. Seit März 2006 schreibt das Elektro-Gesetz (ElektroG) vor, das alle so genannten Gasentladungslampen, unter anderem Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, aber auch LED-Lampen gesondert gesammelt und fachgerecht recycelt werden, da sie elektronische Bauteile enthalten.
Folgende Lampen sind gesondert zu entsorgen :
- LED-Lampen, mit Sockel (Fassung, Gewinde)
- Leuchtstofflampen, Stabförmig, Niederdruck-Entladungslampen
- Leuchtstofflampen, nicht stabförmig, Niederdruck-Entladungslampen
- Kompakt-Leuchtstofflampen, mit Stecksockel, Niederdruck-Entladungslampen
- Energiesparlampen, mit Schraubsockel, Niederdruck-Entladungslampen
- HID-Lampen, mit Sockel, Hochdruck- und Niederdruck-Entladungslampen
- Speziallampen, 2- seitig gesockelt, Xenon-Kurzbogen-Lampen
Diese müssen bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abgegeben werden.
Glühlampen und Halogenlampen gehören in den Hausmüll, bitte NICHT in den Glascontainer.
Da die Glasqualitäten anders sind als bei Flaschen und Gläsern, müssen diese weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden, ansonsten würden Sie erhebliche Probleme beim Recycling verursachen.
Für den Fall, dass mal eine Energiesparlampe zu Bruch gehen sollte, bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
Sorgen Sie zunächst für gute Belüftung in den betreffenden Räumen, lüften Sie gut. Die Scherben aufsammeln oder vorsichtig zusammenkehren (Bitte keinen Staubsauger benutzen). Die Reste luftdicht verpacken (Schraubglas, o.ä.) und beim Wertstoffhof oder Schadstoffmobil, zur fachgerechten Entsorgung abgeben.