Entsorgung von Altgeräten
Entsorgungshinweis
Viele Elektro- und Elektronikgeräte enthalten Schadstoffe, welche möglicherweise die Gesundheit und die Umwelt gefährden könnten und zudem wertvolle Ressourcen, die durch Ihre Mitwirkung einer Wiederverwertung zugeführt werden können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Elektro-Altgeräte am Ende ihres Lebenszyklus getrennt von dem unsortierten Siedlungsabfall aufgefangen werden. Elektro-Altgeräte gehören nicht in den normalen Hausmüll und bedürfen einer gerechten Entsorgung. Auf Elektrogeräten, welche nicht im üblichen Hausmüll entsorgt werden dürfen, sind Symbole abgebildet. Dieses Symbole könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:
Rückgabepflicht für Elektro-Altgeräte
Durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist der Verbraucher solcher Geräte gesetzlich dazu verpflichtet diese gerecht zu entsorgen. Zu solchen Elektro-Altgeräten gehören des Weiteren auch:
- Leuchten
- Leuchtmittel (Ausnahme Glühlampen)
- Ventilatoren
Hier muss darauf geachtet werden, dass diese Geräte fach- und umweltgerecht entsorgt werden. Möglich ist die Entsorgung an zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestellen. In diesen Einrichtungen werden die Elektro-Altgeräte kostenlos angenommen und zu einer ressourcenschonenden Verwertung weitergeleitet. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe prüfen an erster Stelle, ob die zugeleiteten Geräte aufgearbeitet und wiederverwendet werden können. Sollte die Prüfung zeigen, dass das Elektro-Altgerät nicht mehr wiederverwendbar ist, werden darin enthaltende Schadstoffe beseitigt und wertvolle Ressourcen zum Weitverwenden an die jeweiligen Stellen weitergeleitet.
Folgende Elektro-Altgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden:
- Leuchten
- LED-Lampen
- Lampen/Leuchtmittel
- Batterien und Akkus
- Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
Leuchtmittel, welche leicht aus dem Gerät zu entnehmen sind, sollten vor der Abgabe des Elektro-Altgeräts entfernt werden. Diese Leuchtmittel gelten folglich auch fachgerecht zu entsorgen. Beinhalten Altgeräte leicht trennbare Alt-Batterien oder Alt-Akkus (bzw. Akkus, welche nicht von dem Altgerät umschlossen sind). Weitere Informationen finden Sie auf /hinweise-zur-batterieentsorgung.html
Glühbirnen und Halogenlampen sind von der oberen Reglung ausgeschlossen. Diese Leuchtmittel dürfen im Hausmüll entsorgt werden. Bei Unsicherheiten können die Leuchtmittel trotzdem in den genannten Sammelstellen abgegeben werden oder nutzen Sie ggf. unsere Rücknahmeangebote (siehe unten).
Rücknahmepflicht für kleine Elektrogeräte
Mit der Rücknahmepflicht sehen wir uns als Anbieter in der Verantwortung Ihnen die Rückgabe so einfach wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund bieten wir an Ihre kleinen Elektro-Altgeräte bei uns abzugeben. Als kleines Elektro-Altgerät gelten alle Geräte mit folgenden Maßen:
- 25 cm Kantenlänge
In Zusammenarbeit mit unserem Servicepartner Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH (www.sammelstellensuche.de) erfüllen wir die Rücknahmepflicht der Elektro-Altgeräte. Wenden Sie sich direkt an unseren Partner und geben Sie Ihre Altgeräte an der jeweiligen Annahmestelle ab. Weitere Infos zu dem Servicepartner und Ihrer nächsten Annahmestelle bekommen Sie unter der Kontakt-Adresse: www.sammelstellensuche.de. Gerne können Sie Ihr kleines Elektro-Altgerät auch per Post kostenlos an unseren Servicepartner verschicken.
Sollte Ihr Paketinhalt Leuchtmittel mit gefährlichen Stoffen beinhalten (bspw. Energiesparlampen mit Quecksilber) bitten wir Sie, diese nicht per Postweg zu verschicken, da dies unzulässig ist. Bitte nehmen Sie auch in diesem Fall mit unserem Servicepartner über die Website www.sammelstellensuche.de Kontakt auf und klären dort alles Weitere.
Weitere zugelassene Sammel- und Rücknahmestellen für Ihr Elektro-Altgerät
Sie können Ihre Elektro-Altgeräte auch zu zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen, wie dem lokalen Wertstoff- bzw. Recyclinghöfen, bringen. Die Stellen in Ihrer Nähe finden Sie unter:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
Was tun, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch gegangen ist?
Bei der Handhabung und der Entsorgung von Energiesparlampen sollte mit großer Vorsicht vorgegangen werden. Die Lampen enthalten eine kleine Menge Quecksilber. Diese Menge ist allerdings noch so gering, dass sie unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt. Somit ist das in den Energiesparlampen enthaltene Quecksilber in der geringen Menge keine Gefahr für die Gesundheit. Nichtsdestotrotz sieht die Empfehlung so aus, dass bei zu Bruch gegangen Energiesparlampen Vorsicht geboten ist. Sollte eine Lampe kaputt gehen, gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Nehmen Sie die Einzelteile nicht nur mit einer ungeschützten Hand auf, vermeiden Sie Hautkontakt.
- Mit einem angefeuchteten Tuch können die Einzelzeile/Bruchstücke der Lampe aufgenommen werden. Bitte nutzen Sie keinen Staubsauger um die Teile aufzusaugen.
- Die zu Bruch gegangenen Teile und die Reste der Energiesparlampe sollten danach luftdicht in einem Einmachglas oder einer Plastiktüte verschlossen aufbewahrt werden.
- Lüften Sie das Zimmer für 20-30 Minuten, um sicher zu gehen, dass die freigesetzten Schadstoffe das Zimmer verlassen haben.
- Das verschlossene Glas/die Plastiktüte mit der Energiesparlampe ist bei der nächsten Schadstoffsammelstelle abzugeben
Nähere Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie bei unserem Servicepartner Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH unter folgendem Link: https://www.lightcycle.de/.
Personenbezogene Daten bei der Entsorgung von Altgeräten
Sollten sich personenbezogene Daten auf Ihrem Elektro-Altgerät befinden, wird darum gebeten diese eigenständig zu entfernen. Die Beseitigung der persönlichen Daten liegt in der Verantwortung des Verbrauchers.
Als Hersteller im Sinne des ElektroG ist Selltec GmbH bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: WEEE-Reg.-Nr. DE 78108899.