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Barrierefreiheitserklärung AT

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Allgemeine Informationen
Ab dem 28. Juni 2025 sind Betreiber von Online-Shops verpflichtet, bestimmte Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umzusetzen. Dazu gehört unter anderem die Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung, die über den aktuellen Stand der digitalen Zugänglichkeit informiert.

Hinweis: Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstellt.


Unser Engagement für Barrierefreiheit
Wir sind bestrebt, unsere Website https://www.paul-neuhaus.at

barrierefrei zu gestalten – in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der entsprechenden Verordnung (BFSGV). Unser Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderung, eine möglichst barrierefreie, selbstbestimmte Nutzung unseres Online-Shops zu ermöglichen.

Diese Erklärung informiert über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit auf unserer Website, über geplante Verbesserungsmaßnahmen sowie über Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten.


Geltungsbereich der Erklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung bezieht sich auf die öffentlich erreichbare Website

https://www.paul-neuhaus.at

 

 

Hinweis zur mobilen Nutzung:
Unsere Internetseite bietet eine mobile Version, die sich in Gestaltung und Funktion von der Desktop-Ansicht unterscheidet. Auch diese mobile Darstellung wurde im Rahmen der Barrierefreiheitsprüfung berücksichtigt. Sollten dennoch Einschränkungen bei der Nutzung auf mobilen Geräten auftreten, freuen wir uns über eine entsprechende Rückmeldung.


Angebotene Dienstleistungen auf der Website
Im Rahmen unseres Online-Angebots stellen wir folgende Leistungen bereit:

  • Verkauf von Produkten (insbesondere Leuchten und Lampen für private Verbraucher) über ein digitales Shopsystem
  • Ausführliche Informationen zu unseren Produkten
  • Einen FAQ-Bereich mit häufig gestellten Fragen und Antworten

Stand der Barrierefreiheit
Zum jetzigen Zeitpunkt entspricht unsere Website nur teilweise den Anforderungen des BFSG und der BFSGV.

 

Die teilweise Erfüllung ist auf noch bestehende Barrieren zurückzuführen, die wir nachfolgend näher erläutern.


Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz umfassender Bemühungen bestehen derzeit noch folgende Einschränkungen:

  • Alternativtexte bei Bildern: Einige Bilder auf der Website verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte.
    Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Lücken zu schließen und bestehende Texte zu verbessern.

Wir überprüfen unsere Website regelmäßig und leiten Maßnahmen zur stetigen Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit ein.


Feedback, Kontakt und Unterstützung
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Hilfe bei der Nutzung unserer Website benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Wir freuen uns über Hinweise und bemühen uns, gemeldete Probleme im Rahmen unserer Möglichkeiten zu beheben.

Kontaktadresse:
Paul Neuhaus GmbH
Olakenweg 36
59457 Werl
Telefon: +49 (0)2922 9720
E-Mail: [email protected]
Web: https://www.paul-neuhaus.de/kontakt


Beschwerdemöglichkeit bei fehlender Rückmeldung
Falls Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden:

Zuständige Überwachungsstelle in Nordrhein-Westfalen:
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT.NRW)
Mauerstraße 51
D-40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 94491213
E-Mail: [email protected]
Web: https://www.it.nrw


Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.08.2025 erstellt.  

Letzte Aktualisierung: 05.08.2025
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und angepasst, um rechtlichen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.